Market Maker

Ein Nutzer kann als Market Maker zugelassen werden, wenn dieser

  • kontinuierlich handelt und dadurch einen unmittelbaren und wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung und Steigerung des Handelsvolumens leistet
  • er sich verpflichtet laufend verbindliche Quotierungen für Angebote und Nachfragen auf dem Portal einzustellen

Eine Einstufung eines Nutzers als Market Maker erfolgt, wenn dieser mindestens 3 Monate kontinuierlich Angebot oder Nachfragen eingestellt hat und sein Handelsvolumen mindestens 10 % des Gesamthandelsvolumens eines bestimmten Herkunftsnachweises oder aller Herkunftsnachweise im genannten Zeitraum entspricht.

So lange der Nutzer diesen Bedingungen entspricht, werden ihm alle in Rechnung gestellten Handelsprovisionen für alle von ihm eingestellten Angebote und Nachfragen quartalsweise wieder gutgeschrieben.

Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Bedingungen wird der Nutzer schriftlich Informiert und um Einhaltung der genannten Bedingungen gebeten. Wird seitens des Nutzers binnen 3 Monaten dieser Bitte nicht Folge geleistet, wird der Status als Market Maker wieder entzogen.

Die Transparent Marktplatz Handels GmbH kann die Bedingungen für Market Maker jederzeit einseitig anpassen. Im Falle einer solchen Anpassungen werden die Nutzer rechtzeitig vor dem Wirksamwerden der angepassten Bedingungen schriftlich informiert.

Wenn Sie sich verbindlich als Market Maker anmelden wollen und mit den genannten Bedingungen einverstanden sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an: post@transparentmarktplatz.com